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GOÄ

Auszug der Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche für die reisemedizinische Beratung relevant sind.

Es ist zu beachten, dass diese Gesundheitsleistung nicht in jedem Fall von der Krankenversicherung übernommen wird, da es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung handelt. Erfahrungsgemäß erstatten einige Krankenkassen Beträge bis zu 300€ pro Kalenderjahr (bspw. AOK) oder alle Kosten (bspw. TK), die genauen Konditionen können jedoch variieren. Personen wird empfohlen, sich im Vorfeld bei der eigenen Versicherung zu erkundigen und eingereichte Rechnungen zur Erstattung vorzulegen.